Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit senkrechtem Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Zur Abschottung von Deckendurchführungen bietet Dallmer werkzeuglos installierbare Brandschutz-Rohbauelemente an. Kernstück dieser Elemente ist eine Brandschutzeinlage bestehend aus einer intumeszierenden Masse (im Brandfall aufschäumender Baustoff), die bei einer Hitzeeinwirkung von ca. 150 °C aufzuschäumen beginnt. Das Volumen des Materials vergrössert sich dabei um das 15- bis 20-Fache. Dadurch wird die Deckendurchführung schnell, zuverlässig und sicher verschlossen. Weder Wärme, noch Flammen oder Rauch können sich über diese Durchführung weiter ausbreiten. Dabei funktionieren die Brandschutz-Rohbauelemente immer nach dem gleichen Prinzip, egal ob sie in der Entwässerungsleitung einer bodengleichen Dusche oder in einem Flachdachablauf eingesetzt werden.
1. Aufsatz mit Rost
2. Aufstockelement (hier gezeigt in der Version CeraDrain für Verbundabdichtungen)
3. Ablaufgehäuse senkrecht mit Ablaufstutzen
4. Schallschutzmanschette
5. Haltebügel und Schalungshilfe zur werkzeuglosen Montage
6. Brand- und Schallschutzelement
Bei jeder Ausführung der Rohrabschottung hat das ausführende Unternehmen den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung der Rohrabschottung nur sichergestellt ist, wenn der Geruchsverschluss des Ablaufs mit Wasser gefüllt ist. Jede Rohrabschottung ist unterhalb der Deckendurchführung im unmittelbaren Montagebereich sichtbar mit einer Brandschutzplakette zu kennzeichnen. Entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) wird dem Installateur zu jedem Brandschutz-Rohbauelement eine Übereinstimmungserklärung und ein Hinweisschild mitgeliefert. Der Unternehmer, der die Rohrabschottung herstellt, bescheinigt mit der Übereinstimmungserklärung, dass die von ihm ausgeführte Rohrabschottung den Bestimmungen der abZ entspricht. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn bzw. der Bauleitung auszuhändigen und der Bauakte anzuhängen.
Die Brandschutz-Rohbauelemente werden in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung wird sowohl von der deutschen Norm DIN 4102-2 als auch von der europäischen Norm DIN EN 13501-2 geregelt. In beiden Fällen entscheidet die Dauer, wie lange ein Bauteil dem Feuer widerstehen kann, über seine Einstufung.
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DIN 4102-2 |
DIN EN 13501-2 |
Die Normen beschreiben die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils oder Produkts anhand der folgenden Kriterien: |
F = Feuerwiderstandsdauer |
R = Tragfähigkeit (Achtung! Je nach Kontext kann R auch für "Rohrabschottung" stehen) |
Masseinheit: |
Minuten, es wird immer auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert abgerundet |
Minuten |
In welche Klassen teilt man ein: |
F 30 / 60 / 90 |
R 15 / 20 / 30 / 45 / 60 / 90 / 120 / 180 / 240 / 360 |
Planer und Architekten müssen darauf achten, Brandschutz-Rohbauelemente auszuwählen, deren Feuerwiderstandsklasse zu der Decke passt, in der das Element eingesetzt wird. Ist die Feuerwiderstandsklasse des Brandschutzelements niedriger, mindert das die Effektivität der Decke. Anders ausgedrückt: Eine widerstandsfähige Decke nützt nichts, wenn sich das Feuer über die Rohre ausbreiten kann. Die untenstehende Tabelle zeigt, welche Anforderungen die Musterbauordnung und die Landesbauordnung an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bodenabläufe in Abhängigkeit der Gebäudeklasse stellen.
Gebäudeklassen | GK 1 (a + b) | GK 2 | GK 3 | GK 4 | GK 5 | Sonderbauten | |
OKF = Oberkante Fussboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich |
![]() Freistehende Gebäude <= 7 m OKF |
![]() Gebäude <= 7 m OKF |
![]() sonstige Gebäude <= 7 m OKF |
![]() Gebäude <= 13 m OKF |
![]() sonstige Gebäude <= 22 m OKF |
jeder Höhe und Hochhäuser >= 22 m OKF |
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Bauteile in Kellergeschossen (Decken), MBO § 31 (2) | ![]() F 30 |
![]() F 30 |
![]() F 90, 3) |
![]() F 90 |
![]() F 90 |
![]() F 90 / F 120, 2) |
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Bauteile in Obergeschossen (Decken), MBO § 31 (1) | ![]() F 30 |
![]() F 30 |
![]() F 60 / F 90, 4) |
![]() F 90 |
![]() F 90 |
Bodenabläufe mit Anforderungen an den Schallschutz
Bodenabläufe in F 30 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
Bodenabläufe in F 60 / F 90 / F 120 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
* Wichtiger Hinweis:
Die Tabelle ist bereits auf die Gebäudeklassen GK 1-5 der MBO 2002 projiziert, um den Übergang auf die neue Systematik der zukünftigen LBOs zu erleichtern. Bis zur baurechtlichen Einführung der neuen Landesbauordungen auf Basis der MBO 2002 in allen Bundesländern gelten die zur Zeit baurechtlich eingeführten Landesbauordnungen. Bei Einhaltung der Tabelle werden i.d.R. alle bisherigen und neuen Anforderungen abgedeckt.
Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erbracht werden.
Werden die Dachabläufe und Dachdurchdringungen in Decken mit Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer (F 30/60/90) im Abstand bis 5 m von einer aufgehenden Aussenwand mit Öffnungen, z. B. Türen und Fenster, eingebaut, dann ist mit einer Brandbeanspruchung von oben und unten zu rechnen. Die Feuerwiderstandsdauer der Durchführung muss der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils entsprechen. Dallmer bietet Brandschutz-Systeme für Flachdächer bestehend aus einem speziellen Brandschutz-Rohbauelement, in das ein Standard-Dachablauf 62 DN 70 mit Laubfang eingesetzt wird. Diese Abläufe sind bauaufsichtlich zugelassen (Z-19.17-1800), gewährleisten eine sichere Brandschutzlösung R 30/60/90 mit Dachabläufen ohne Sperrwasser für massive Flachdächer und sind mit allen gängigen Dachabdichtungen kompatibel.
Musterbauordnung herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen der zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU)
Eine Standard- und Mindestbauordnung, eine Art Richtlinie für die Landesbauordnungen. § 14 regelt den Brandschutz baulicher Anlagen. Ziel ist es, das Entstehen von Bränden bzw. die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäss Landesbauordnung vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschliesslich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und/oder Deckendurchführungen in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen. Ausserdem regelt diese Richtlinie, wie die Brandschutzprüfung durchzuführen ist.
Boden-, Decken- und Dachabläufe sind jeweils die Anfangspunkte einer Entwässerungsanlage und gelten nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 als deren Bestandteil. Deshalb müssen auch diese Bauteile die Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie erfüllen.
Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.
Brandschutz für bauliche Anlagen Landesbauordnung Art. 17 (z. B. BauO NRW)
Schreibt vor, wie bauliche Anlagen beschaffen sein müssen und welche Baustoffe in der Haustechnik eingesetzt werden dürfen, damit der Entstehung und Verbreitung von Bränden vorgebeugt werden kann.
Zum Brandschutz gehören alle Massnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
Eine Quellstoff, der bei hohen Temperaturen aufschäumt.
Weitere Downloads
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Stand: Juli 2019
Schaco AG
Entwässerungstechnik
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